HUK Coburg zahlt Stundenverrechnungssätze, Wertminderung, Verbringungskosten und Ersatzteilaufschläge

In einem Gerichtsverfahren vor dem Amtsgericht Ahrensburg, Az. 49a C 564/17 (internes Az. 309-17), hat die HUK Coburg KFZ-Haftpflichtversicherung einem Unfallgeschädigten sofort nach Klageerhalt den vom Gutachten gekürzten Betrag vollständig gezahlt. Sie hatte die Kürzung mit einem DEKRA-Prüfbericht begründet. Die DEKRA hatte die Stundenverrechnungssätze, die Wertminderung, die Verbringungskosten und die Ersatzteilaufschläge gekürzt. Der Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Ernst J. Hoffmann (Hamburg und Bargteheide) argumentierte, dass der Sachverständige exakt die von der DEKRA auf ihrer Webseite veröffentlichten durchschnittlichen Verrechnungssätze im PLZ-Bereich von Ahrensburg kalkuliert hatte.

Bereits das Amtsgericht München hatte in der Entscheidung 335 C 11782/14 geurteilt, dass in einem solchen Fall eine weitere Kürzung der Stundenverrechnungssätze unter Verweis auf eine günstigere Referenzwerkstatt nicht statthaft sei. Der Geschädigte muss sich nicht auf die billigste aller Werkstätten verweisen lassen. Offensichtlich wollte die HUK Coburg einem weiteren Urteil mit diesem Inhalt zuvor kommen.