Rechtsanwalt vertritt Kfz-Sachverständige

Der Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Ernst J. Hoffmann (Hamburg und Bargteheide, Stormarn) sieht sich nicht nur als Vertreter der Interessen von Unfallgeschädigten. Denn nicht nur sie leiden unter den systematischen Kürzungen ihrer Ansprüche durch die Versicherungen. Auch die Kfz-Sachverständigen, die Gutachten für Unfallgeschädigte erstellen, müssen häufig um ihr Honorar kämpfen. In der täglichen Praxis von Dr. Hoffmann tun sich insbesondere die AachenMünchener Versicherung, die HUK Coburg, die VHV und die AdmiralDirekt durch unberechtigte Kürzungen hervor.

Vor kurzem hat der Bundesgerichtshof verbindliche Obergrenzen für die Nebenkosten festgelegt, die ein Kfz-Gutachter in seiner Rechnung ansetzen darf. Obwohl es darüber keinen Streit mehr geben sollte, kürzen die Versicherungen jedoch weiter.

Rechtsanwalt Dr. Hoffmann hat zahlreiche Urteile vor Gerichten in Hamburg und Schleswig-Holstein gegen Versicherungen erstritten. Häufig zahlen die Versicherungen schon nach Zustellung der Klage. Die Urteile stellt Rechtsanwalt Dr. Hoffmann gerne auf Anfrage zur Verfügung.

An den Gesetzgeber appelliert er, offensichtliche rechtswidrige Kürzungen zu sanktionieren. Das etwa könnte geschehen durch eine Erhöhung der Rechtsanwaltskosten bei niedrigen Streitwerten oder durch einen besonderen Strafzins oder einen Pauschalbetrag (etwa eine Vervielfachung des Klagebetrags) für den Fall, dass eine Versicherung nicht zahlt, obwohl sie genau weiß, dass sie zur Zahlung verpflichtet ist. Das lässt sich leicht erkennen, wenn eine Versicherung sofort nach Erhalt der Klage zahlt.