Verkehrsordnungswidrigkeiten – Was tun, wenn's passiert ist?

Der Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Hoffmann berät und verteidigt

Privatpersonen und Berufskraftfahrer in allen Bußgeldangelegenheiten, z.B.

  • Ampelverstößen
  • Geschwindigkeitsüberschreitungen,
  • zu dichtes Auffahren
  • Alkohol- und Drogenfahrten
  • Telefonieren am Steuer
  • Parkverstößen

Speditionen und Transporteure ferner hinsichtlich

  • Personenbeförderung
  • Ladung nicht sicher verstaut
  • Maut
  • Sonntagsfahrverbot und Ruhezeiten
  • Auslandstaten
  • Gewichtsüberschreitungen
  • Tiertransporte

 

Dringend angeraten ist, anwaltlichen Rat einzuholen, bevor der Betroffene sich vor den Behörden äußert. Wird er von der Polizei angehalten, so darf er die Aussage verweigern, etwa indem er sagt, er möchte sich jetzt nicht äußern, sondern werde dies später durch einen Anwalt tun. Keinesfalls sollte er sich schriftlich äußern und etwas unterschreiben.