Urteil gegen Kfz-Haftpflichtversicherung zu Schmerzensgeld und Verdienstausfallschaden

Das Landgericht Lübeck hat die Itzehoer Versicherung per Urteil verpflichtet, an einen Unfallverletzten 16.500,00 € Schmerzensgeld und Erwerbsschaden in Höhe von 13.500,00 € sowie künftige weitere Schäden zu zahlen. Der von dem Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Ernst J. Hoffmann (Hamburg und Bargteheide) vertretene Kläger wurde von einem Autofahrer angefahren, als er auf seinem Rennrad unterwegs war. Bei dem Sturz zog er sich eine Schultereckgelenkssprengung Tossy III zu. Diese verheilte nicht vollständig. Es verblieb ein Dauerschaden. Der Verletzte kann den Arm nicht höher als die Schulter heben und dementsprechend keine Überkopfarbeiten mehr ausführen. Des Weiteren kann er ihn nicht mehr dauerhaft belasten und keine schweren Lasten mehr heben. Als Spätfolge besteht das Risiko einer weiteren Versteifung des Arms durch Arthrose.

Das Unfallopfer betreibt einen Marktstand. Diesen kann er aufgrund der schweren Unfallverletzung des Arms nicht mehr alleine aufbauen. Deshalb musste er eine Ersatzkraft einstellen.

Freiwillig hatte die Versicherung lediglich 3.500,00 € Schmerzensgeld gezahlt. Das Landgericht hielt ein Schmerzensgeld von insgesamt 20.000,00 € für angemessen und verurteilte sie dementsprechend zu einer weiteren Zahlung von 16.500,00 €. Des Weiteren sprach es dem Verletzten in dem Urteil die Kosten für die Ersatzkraft zu, die bis zum Urteil angefallen waren. Es stellte außerdem fest, dass die Versicherung auch künftige Schäden, also insbesondere die künftigen Kosten einer Ersatzkraft zu tragen hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Itzehoer Versicherung hat Berufung eingelegt.

Dieser Fall zeigt, wie schwer es Unfallopfer im Falle von großen Personenschäden haben, Geld von Versicherungen zu bekommen. Rechtsanwalt Dr. Hoffmann kritisiert, dass Versicherungen in derartigen Fällen nur selten angemessenes Schmerzensgeld, den Verdienstausfallschaden und den Haushaltsführungsschaden freiwillig zahlen. Sie kämpfen mit allen Mitteln. Obwohl für jeden im Gerichtssaal erkennbar war, dass der Kläger seinen Arm nur noch stark eingeschränkt benutzen kann, bestritten die Rechtsanwälte der Versicherung, dass ein Dauerschaden eingetreten ist.

Schwerverletzte benötigen auf Personenschäden spezialisierte Rechtsanwälte, um ihre Ansprüche durchzusetzen. Nur wenige Anwälte kennen sich mit Personenschäden aus. Besonders wichtig ist die Zusammenarbeit mit spezialisierten Ärzten. Denn die Versicherungen bestreiten stets die Ursächlichkeit (Kausalität) des Unfalls für den eingetretenen Schaden. Unfallopfer werden häufig als Simulanten dargestellt. Die Prozesse dauern oft Jahre. Ohne Rechtsschutzversicherung ist das finanzielle Risiko sehr hoch. Es empfiehlt sich daher, zumindest eine Verkehrsrechtsschutzversicherung zu haben.