VW gibt sich in der Dieselaffäre vor Gericht erstmals geschlagen

Das Landgericht Arnsberg hat nach einer Meldung der Westfalenpost vier Käufern das Recht zugesprochen, ihre Autos an die Händler zurück zu geben. Sie bekommen den Kaufpreis erstattet und müssen für die gefahrenen Kilometer eine Nutzungsentschädigung zahlen.

Nun vermeldeten die Rechtsanwälte, die das Urteil erstritten hatten, dass der Volkswagen Konzern gegen das Urteil keine Berufung einlegen werde. Damit ist das Urteil des Landgerichts Arnsberg rechtskräftig. Das gibt vielen VW-Diesel-Besitzern Mut.

Der auf Autorecht spezialisierte Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Ernst J. Hoffmann aus Hamburg begrüßt das Urteil. Er weist allerdings darauf hin, dass dieses Urteil nicht für andere Landgerichte und erst recht nicht für Oberlandesgerichte und dem Bundesgerichtshof bindend ist. Viele Amts- und Landgerichte haben Ansprüche von Kunden abgelehnt. Die Ansprüche sollten daher im Einzelfall genau von einem kundigen Rechtsanwalt geprüft werden.