Klare Absage an ungerechtfertigte Kürzungen der VHV-Haftpflichtversicherung
Seit geraumer Zeit kürzt die VHV-Versicherung aus Hannover systematisch die Sachverständigenhonorare für Gutachten in Kfz-Haftpflichtunfällen. Sie lässt ihre Rechtsanwälte Kütemeyer in langen Schriftsätzen jede Menge Argumente bausteinartig vortragen, die mit der juristischen Realität, insbesondere der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, nichts zu tun haben. Der Hamburger Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Ernst J. Hoffmann hat die VHV in einer ganzen Serie von Fällen verklagt. Das Amtsgericht Hamburg hat nunmehr in einer Entscheidung vom 23. April 2015 in dem ersten Fall der VHV klar ins Urteil geschrieben, dass die von ihr vorgebrachten Argumente vollkommen unerheblich sind.
Über die demnächst zu erwartenden Urteile wird an dieser Stelle ebenfalls berichtet. Sobald die Urteile alle vorliegen, wird der Unterzeichner weitere rechtliche Schritte gegen die VHV und ihre Vorstände einleiten.