Personenschäden

Schadensersatz für Unfallverletzte

Rechtsanwalt Dr. Hoffmann berät und vertritt verletzte Unfallopfer und Angehörige gegenüber Schädigern, Kfz-Versicherungen und Unfallversicherungen. Leichte Verletzungen wie das Schleudertrauma (HWS-Distorsion) nach Auffahrunfällen sind oft nach 2 Monaten auskuriert. Sie können aber auch langwierige Verläufe bis hin zur Arbeitsunfähigkeit nehmen.

Schwere Unfälle verursachen häufig Dauerschäden und Arbeitsunfähigkeit (Invalidität), manchmal gar den Tod. Sie stellen die Verletzten und ihre Familien auf eine harte Probe. Nicht selten leiden die Unfallgeschädigten unter einer posttraumatischen Belastungsstörung. Der betreuende Anwalt benötigt nicht nur spezielle Rechts- und grundlegende medizinische Kenntnisse, sondern auch erhebliches Taktgefühl und Einfühlungsvermögen. Des Weiteren braucht er gute Kontakte zu Ärzten, um die Interessen von Unfallgeschädigten und (im Todesfall) deren Angehörigen durchzusetzen.

Obwohl Verkehrsunfälle mit schweren Verletzungen bereits ein traumatisches Erlebnis für die Geschädigten sind, steht ihnen mit der Durchsetzung ihrer berechtigten Schadensersatzansprüche gegenüber Versicherungen ein weiteres schweres Hindernis entgegen. Denn nach den Erfahrung des Fachanwalts für Verkehrsrecht Dr. Ernst J. Hoffmann (Hamburg und Bargteheide, Stormarn) zahlen die Versicherungen in den seltensten Fällen freiwillig sämtliche Ansprüche. Sie bieten lächerliche Beträge für das Schmerzensgeld an. Sie bestreiten, dass offensichtliche Dauerschäden durch den Unfall verursacht wurden. Sie stellen immer neue Anforderungen an den Nachweis eines Verdienstausfalls. Und sie beauftragen Gutachter, die von ihnen Dutzende von Aufträgen pro Jahr bekommen, mit der Beurteilung der Invalidität. In aller Regel kommen die Gutachter zu dem Ergebnis, dass nur ein Invaliditätsgrad von unter 20 % vorliegt, bei dem die Unfallversicherung nicht zahlen muss. Oder dass die Verletzungen gar nicht auf dem Unfall beruhen.

Nur wenn der Geschädigte von Anfang an von einem erfahrenen Rechtsanwalt vertreten wird, sind die Aussichten gut, außergerichtlich einen erheblichen Teil der Ansprüche durchzusetzen. Die Sachbearbeiter bei den Versicherungen sind speziell geschult und kennen sich mit Personenschäden bestens aus. Nur wenn sie merken, dass ihnen ein Rechtsanwalt auf Augenhöhe gegenüber steht, erkennen sie nicht abzustreitende Tatsachen an.

Unfallopfer sollten sich bewusst sein, dass sich die Regulierung in aller Regel über mehrere Jahre hinstreckt. Allein das Krankengeld wird für 78 Wochen gezahlt. Erst danach lässt sich der Verdienstausfallschaden beurteilen.

Das Schmerzensgeld lässt sich endgültig erst beziffern, wenn die Verletzungen ausgeheilt sind bzw. ein Dauerschaden verblieben ist, der nicht weiter behandelt werden kann.

Der Haushaltsführungsschaden ersetzt dem Verletzten die Beeinträchtigungen bei der Mitarbeit im Haushalt, auch wenn sein Ausfall von anderen Familienmitgliedern kompensiert wird. Die Feststellung des Haushaltsführungsschadens ist kompliziert, sodass auf jeden Fall anwaltliche Hilfe hinzugezogen werden sollte.