Verkehrsstraftaten - Fachanwalt Hamburg

Für Verkehrsstraftaten erhält der Täter nicht nur bis zu 7 Punkte in Flensburg, die erst in 10 Jahren gelöscht werden. Ihm drohen in der Regel der Führerscheinentzug auf Jahre und erhebliche Geld- oder sogar Freiheitsstrafe.

Beratung und Verteidigung in allen Verkehrsstrafsachen, insbesondere

  • Unfallflucht
  • Alkohol- und Drogenfahrten mit Unfallfolge
  • Körperverletzung
  • Sachbeschädigung
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Fahrlässige Tötung

 

Hinweis bei Unfallflucht: Sie müssen mindestens 20min. am Unfallort warten, falls keine Zeugen vorhanden sind. Wenn Sie sich entfernen, müssen Sie sich sofort bei der Polizei melden. Sie müssen am Unfallort Ihren vollen Namen und Anschrift preisgeben. Ihr Kennzeichen genügt nicht.

Dringend angeraten ist, anwaltlichen Rat einzuholen, bevor der Betroffene sich vor den Behörden äußert. Wird er von der Polizei angehalten, so darf er die Aussage verweigern, etwa indem er sagt, er möchte sich jetzt nicht äußern, sondern werde dies später durch einen Anwalt tun. Keinesfalls sollte er sich schriftlich äußern und etwas unterschreiben.