Arbeitsrecht

Die Kanzlei Dr. Hoffmann vertritt Kfz-Betriebe und Fuhrparks in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten vor den Arbeitsgerichten. Für den Kreis Stormarn mit seinen Städten Ahrensburg, Bargteheide, Bad Oldesloe, Reinfeld und Reinbek ist das Arbeitsgericht Lübeck zuständig. In Hamburg gibt es das Arbeitsgericht Hamburg.

Grundlage des Arbeitsverhältnisses ist der Arbeitsvertrag. Rechtsanwalt Dr. Hoffmann prüft und erstellt Arbeitsverträge. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sollten besondere Sorgfalt auf die Erstellung des Arbeitsvertrages legen. So werden künftige Missverständnisse und Streitigkeiten vermieden. Jede Partei sollte in den Arbeitsvertrag die Punkte ausdrücklich hinein schreiben lassen, die ihr wichtig sind. So kann es für beide Parteien durchaus von Vorteil sein, dass Bedingungen formuliert werden, bei deren Eintritt das Arbeitsverhältnis automatisch erlischt. Damit können viele Kündigungsschutzprozesse vermieden werden. Wenn etwa ein Lkw-Fahrer oder ein Vertriebsmitarbeiter, der im Jahr 60.000 km fährt, seinen Führerschein verliert, so kann ihn der Arbeitgeber nicht mehr beschäftigen. Es ist angemessen, wenn in diesem Falle das Arbeitsverhältnis erlischt.

Schwerpunkt der Tätigkeit sind Kündigungsschutzklagen. Arbeitgeber haben je nach Größe des Unternehmens betriebsbedingte und soziale Gesichtspunkte bei der Kündigung zu beachten. Tun sie das nicht, so kann sich der Arbeitnehmer dagegen wehren. Arbeitgebern ist daher angeraten, vor einer Kündigung diese Voraussetzungen genau zu prüfen.

Verstößt ein Arbeitnehmer gegen seine Pflichten, so muss der Arbeitgeber ihm in aller Regel zunächst eine Abmahnung aussprechen. Erst wenn der Arbeitnehmer wiederholt gegen dieselben Pflichten verstößt, so kann der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag kündigen.

In bestimmten Fällen steht dem Arbeitnehmer eine Abfindung zu. Nach dem Kündigungsschutzgesetz hat der Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses. Allerdings gilt dies nicht für alle Arten von Betrieben und auch nicht für alle Arten von Kündigungen.

Um Kündigungsschutzklagen zu vermeiden bietet es sich an, eine Aufhebungsvereinbarung zu schließen. Rechtsanwalt Dr. Hoffmann ist bei dem Entwurf und der Überprüfung derartiger Aufhebungsvereinbarungen behilflich.