Dr. Hoffmann reicht Klage gegen die Volkswagen AG wegen eines vom Diesel-Skandal betroffenen Touran ein.

Der auf Verkehrsrecht spezialisierte Dr. Ernst J. Hoffmann aus Bargteheide/Hamburg hat Schadenersatzklage beim Landgericht Lübeck wegen eines VW Touran eingereicht. Das Fahrzeug ist mit dem Motor EA 189 ausgestattet. Aus den Medien wurde bekannt, dass es mit einer Software versehen ist, die auf dem Prüfstand niedrigere Abgaswerte als im normalen Verkehr ausgibt. Diverse Gerichte haben in dem Verhalten der Volkswagen AG eine vorsätzliche sittenwidrige Täuschung im Sinne des § 826 BGB angesehen, u.a. das Landgericht Augsburg, das Landgericht Tübingen und das Landgericht Bayreuth. Nun hat das Landgericht Lübeck Gelegenheit, sich zu dieser Frage zu äußern. Bedauerlicherweise haben ausgerechnet deutsche Richter offensichtlich große Vorbehalte, einer Partei Sittenwidrigkeit zu bescheinigen. Dr. Hoffmann hat in diversen Fällen von Kapitalanlagebetrug von verschiedenen Gerichten, so u.a. dem Landgericht Hamburg und dem Landgericht Schwerin, bescheinigt bekommen, dass die Täuschung von Verbrauchern mit dem Zweck, sich auf deren Kosten zu bereichern, nicht sittenwidrig ist. Das ist ein Missstand. Gerade Richter sollten ein ausgeprägtes Gerechtigkeitsgefühl haben. Leider ist das nicht immer der Fall. "